Modell­programm

Ziele des Modellvorhabens im Überblick

Umsetzung der seniorenpolitischen Gesamtkonzepte (SPGK) in den Kommunen. Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern haben ein SPGK, sind derzeit dabei, eines zu erarbeiten oder bereits in Fortschreibung. Mit dem Modellprogramm sollen nun die kreisangehörigen Kommunen bei der konkreten Umsetzung vor Ort unterstützt werden. Die umzusetzenden Maßnahmen der SPGK umfassen dabei weit mehr, als eine reine Pflegebedarfsplanung.

Wesentlichen Ziele

  • Neuausrichtung der kommunalen Seniorenpolitik
  • SPGK der Landkreise in den Kommunen durch konkrete Maßnahmen mit „Leben erfüllen“
  • älteren Menschen einen angemessenen Platz im Wirtschafts- und Arbeitsleben sowie im sozialen und politischen Leben einräumen, aktive Mitgestaltung unterstützen
  • Koordination und Qualifizierung bestehender Ansätze der Seniorenpolitik vor Ort
  • Umsetzung kleinerer Impulsprojekte, die die Menschen vor Ort „berühren“

Wie profitieren die Modellkommunen?
Die Modellkommunen profitieren
  • von einer fachlichen Unterstützung
  • einem Erfahrungsaustausch mit anderen Modellkommunen

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Modellvorhabens können gefördert werden:

  • Personalkosten für die Koordination und Organisation von Aktivitäten vor Ort (Stundenaufstockung und Neueinstellungen)
  • Beauftragung externer Begleiter, Referenten
  • Raummieten
  • Technische Ausstattung für Bürgerbeteiligungsverfahren und Grundausstattung (z.B. Mikro, Leinwand, Laptop, Diensthandy)
  • Durchführung von Zukunftswerkstätten, Bürgerbeteiligungsverfahren etc.

Nicht förderfähig sind Kosten und Ausgaben für:
  • Büroausstattung allgemein (z.B. Möbel)
  • Catering und Bewirtungskosten
Die Zuwendung beträgt bis zu 10.000 Euro jährlich über max. 3 Jahre, jedoch höchstens 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.